Kieselgur als Mittel gegen Milben - Entsteht hier ein Biozid-Kartell zum Nachteil der Verbraucher ?

  • [size=12]Der Skandal der Biozid-Verordnung am Beispiel von Kieselgur [/size] [list][*][size=12]Was ist Kieselgur – und wie wirkt es[/size] [*][size=12]Monopolstellung bei Kieselgur – gewollt?[/size] [*][size=12]Fällt Kieselgur aufgrund seiner Wirksamkeit zwingend unter das Biozid Gesetz?[/size] [/list][size=12]Der Rohstoff Kieselgur ist seit Jahrzehnten für seine[i] gefahrlose[/i], einfache Anwendung zur Vernichtung von Insekten bekannt. Besonders bei Geflügelhaltern geschätzt, wird die rote Vogelmilbe auf rein physikalischem Wege vernichten kann. Die Insektenhaut wird durch diesen feinen scharfkantigen „Kieselalgensand“ angeritzt, die Vogelmilbe trocknet dadurch aus. Für Kieselgur sind nach der Anwendung aufgrund des rein physikalischen Wirkmechanismus keine Wartezeiten erforderlich. Fleisch und Eier können ohne Gefahr weiterhin verzehrt werden. Fleisch und Eier können ohne Gefahr weiterhin verzehrt werden. Kieselgur ist lt. Futtermittelgesetz gar als Lebensmittelzusatzstoff gelistet. (LIQUID, STAUB!!) Seit dem 15 September 2015 wurde das Biozid Gesetz verabschiedet -zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Jeder „Inverkehrbringer“ von Bioziden ist seitdem dazu verpflichtet NUR Wirkstoffe von Firmen, die auf den Artikel 95 Liste stehen zu beziehen. Um auf der Artikel 95 Liste gelistet zu werden sind umfangreiche Untersuchungen nötig wie z.B. Wirksamkeitsnachweise und Risikobewertungen, die nur mit erheblichem finanziellem Aufwand zu bewerkstelligen sind, der sich im 6-stelligen Bereich bewegt. Diese kostspielige Prozedur schließt folglich kleine und mittelständeige Unternehmen quazi aus. Ein Schelm ist, wer sich hier fragt, [i]ob/warum[/i] die Verantwortlichen/ das Biozid Gesetz wissentlich die großen Konzerne „begünstigen“. Besonders bei natürlichen und unbedenklichen Stoffen, die in Lebensmitteln und Futtermitteln verwendet werden können, ist es sehr kritisch zu hinterfragen, warum hier ähnliche Zulsasunghsverfahren wie bei sehr giftigen Stoffen verlangt werden. Wird durch das Biozid Gesetz aufgrund des Preisgefüges zu einer Monopolstellung größerer Firmen bewusst beigetragen?! Da Kieselgur, wenn es als Biozid beworben wird, nur noch von dem sogenannten "Verteidiger" bezogen werden darf, sehen wir hier einen klaren Fall der Wettbewerbsverzerrung. hier entsteht durch EU-Recht u.E. eine Monopolstellung. Wichtiger Hinweis für cdVet-Händler: [url='https://www.cdvet.de/kieselgur-liquid-powder']cdVet Kieselgur[/url] darf auch auf Grund der aktuellen Monopolsituation nicht als Biozid Produkt beworben werden! Das Biozid Gesetz wäre kein Gesetz, wenn nicht genau beschrieben wäre, was ein Biozid definiert: Gesetzesauszug: Biozid Produkte unterliegen in der Europäischen Union der [url='https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._528/2012_(Biozid-Verordnung)']Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung)[/url].[url='https://de.wikipedia.org/wiki/Biozid#cite_note-2'][sup][2][/sup][/url] Diese definiert in Artikel 3 Absatz 1 a) Biozid Produkte als: [/size] [list][*][size=12]„jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“[/size] [/list][size=12]und [/size] [list][*][size=12]„jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch, der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt wird, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen und der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.“[/size] [/list][size=12]Laut Definition dürfte Kieselgur als rein physikalisch wirkendes Produkt[b] nicht unter die Biozid Richtlinie[/b] fallen! Aktuell wird Kieselgur – durch den Monopolinhaber im Pflanzenschutz zum Schutz gegen Vorratsschädlinge als „rein physikalisch“ wirksam angepriesen, während es als Biozid zur Vernichtung von der Vogelmilbe als eher physikalisch/chemisch?? verstanden werden möchte. [/size] [size=18][i][size=12][size=12]Wirkungsweise:[/size][/i][/size] [i][size=12]Kieselgur hat keine chemische, sondern eine rein physikalischen Wirkungsmechanismus, gegen den sich keine Resistenzen aufbauen können. Die fein vermahlene Kieselgur wirkt stark schmirgelnd und adsorbierend. Es zerstört die verdunstungshemmende Wachsoberfläche der Milben, setzt sich in feinste Furchen ihres Integuments und führt dort zu kleinen Verletzungen. Die Milben sterben durch Austrocknung. [/size][/i] [size=12] Die Wirkungsweise der Kieselgur ist also – wie auch die der Fliegenklatsche und Mausefalle rein physikalisch! Hier käme auch niemand auf die Idee diese Tötungsmaßnahmen unter der Biozid Richtlinie einzuordnen! Bemerkenswert ist auch folgender Umstand: Die Biozid Anmeldung war rein auf die Trockenausbringung des Kieselgur ausgelegt. Im November 2016 wurde von der ECHA auf ein „nicht akzeptables Risiko“ für professionelle und nicht professionelle Anwender verwiesen, da die Stäube die Atemwege schädigen können. Seither wird die Ausbringung von Kieselgur in Wasser als Suspension empfohlen. Rein rechtlich schreibt das Biozid Gesetz bei jeglicher Änderung der „Rezeptur“ neue Wirksamkeitsnachweise vor. Die "qualitative und quantitative Zusammensetzung aus Wirkstoffen und nicht wirksamen Stoffen, deren Kenntnis für eine ordnungsgemäße Verwendung der Biozid Produkte erforderlich ist […]" muss in der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozid Produktes im Rahmen einer Zulassung enthalten sein (Artikel XXII, Verordnung (EU) Nummer 528/2012). [/size] Zusammenfassend sehen wir als cdVet das Thema wie folgt: Durch geschicktes juristisches und taktisches manövrieren schaffen es Monopolisten, natürliche Wirkstoffe für sich zu registrieren und letztlich zum Schaden von Verbrauchern und kleinen und mittelständischen Firmen sich eine Monopolstellung aufzubauen, die letztlich natürliche Alternativen massiv verteuern. Der entscheidende Punkt, dass es sich um eine physikalische und nicht etwa um eine chemische Wirkung gegen Milben bei Kieselgur handelt, wird bei den Gerichten bislang noch nicht gewürdigt, da sich der Monopolist auf die Zulassung beruft, die nach unserer Meinung zu Unrecht erteilt worden ist. Zu Unrecht deshalb, weil es sich nach unserer Auffassung und auch der Auffassung von Wissenschaftlern um eine Physikalische und NICHT chemische Wirkung handelt. Verkannt wird auch, dass der Monopolist bei demselben Thema Kieselgur bei Pflanzenschutzmitteln eine Zulassung auf Grund der rein physikalischen Wirkung erreicht hat. Der Monopolist hat hier also beim selbigen Produkt eine gegensätzliche Bewertung: Biozid Kieselgur wirkt chemisch - Pflanzenschutz Kieselgur wirkt Physikalisch!!! Wohlgemerkt - es handelt sich um den selbigen Wirkstoff Kieselgur Wenn Kieselgur von der ECHA richtigerweise als physikalisch eingeordnet worden wäre - wie es beim Pflanzenschutzmittel auch ist - dann wäre das Kieselgur-Monopol für einige hundert tausend EURO wertlos und jeder dürfte Kieselgur ohne Einschränkungen anbieten. Der Kieselgur-Preis wäre deutlich geringer und die Innovationen durch Wettbewerb ausgeprägter. Das Gerichte und auch die ECHA das offenbar nicht erkennen wollen - ist an sich schon ein Skandal Erst recht ein Skandal ist es u.E., dass die Echa, nach unserer Kenntnis die Behörde, die sowohl für die Pflanzenschutzzulassung als auch dieassung als Zulassung als Biozid zuständig ist - diese gegensätzliche Argumentation hinnimmt - läßt die Frage aufkommen, ob das mit Rechten Dingen zugeht ! Letztlich wird der Monopolist dadurch überhaupt in die Lage versetzt, mit Kieselgur ein Monopol zu entfalten. Dieses geschieht zum Nachteil anderer Anbieter und letztlich der Verbraucher. Dass dann die Gerichte sich als angebliche Tatsachen auf die u.E. Falsche Zulsassung stützen machen den "Skandal-Kreislauf" komplett. Wir sind der Meinung, die Politik sollte sich dieses unrühmlichen Zustandes annehmen! Für cdVet-Händler bedeutet das aktuell folgendes: [url='https://www.cdvet.de/kieselgur-liquid-powder']cdVet Kieselgur[/url], welches physikalisch extrem wertvoll verarbeitet ist, kann somit nicht als Milbenbekämpfungsmittel verkauft werden. Eine effiziente Beratung Hinsichtlich Milben für Händler und Produktberater ist somit nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde ist cdVet Insekt-Ex-Pulver vom Markt genommen worden. [url='https://www.cdvet.de/kieselgur-liquid-powder']cdVet Kieselgur[/url] kann legal für Futtermittel beworben und verwendet werden und auch für alle feuchtigkeitsbindenden Anwendungen kommuniziert werden. Auch die Bindung von Milbenkot ist zulässig. Die Berwerbung von cdVet Kieselgur als als Bekämpfung gegen Milben ist nicht zulässig und wir bitten alle Händler dieses zu unterlassen. Dieses ist auch deshalb zu empfehlen, da der Monopolist mit sein Monopol mit Abmahnungen durchsetzt. Das EU-Biozid Recht wurde eigentlich dafür geschaffen, um die Bevölkerung und Umwelt vor gefährlichen chemischen Substanzen zu schützen und gefährliche Stoffe strengen Regularien zu unterwerfen. Dieses Ziel ist lobenswert. An Aktuellem Beispiel kann man erkennen, dass es auch zu Monopolisierung von Alternativen Substanzen führt und letztlich indirekt durch diese Fehlwirkung der Verordnung (und deren Auslegung) letztlich natürliche Alternativen verhindert und geeignet ist, kleinere Anbieter vom Markt fernzuhalten. Wir werden in diesem Forum über die weitere Hintergründe, Entwicklung und Maßnahmen berichten, die geeignet sind, dieser Monopolisierung entgegenzuwirken. Diskussionen zu diesem Thema sind ausdrücklkich hier erwünscht. mit freundlichen Grüßen Euer cdVet-Team [/size]