cdVet gewinnt Prozess: gesunde Fütterung darf Arzneimittelbedarf reduzieren

  • [size=14][b][size=14]Gerichtsurteil: Gesunde Fütterung darf Medikamenteneinsatz reduzieren![/size][/b][/size] [b][size=14]Behördliche Untersagungsverfügung für Produktlinie „Wurm-o-Vet“ von cdVet wurde gerichtlich aufgehoben [/size][/b] [b][size=14][/size][/b] [size=14]Bereits im November des vergangenen Jahres wurde die cdVet Naturprodukte GmbH darüber informiert, dass das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Produktlinie Wurm-O-Vet als Präsentationsarzneimittel einordnet und der Vertrieb der Produktreihe mit sofortiger Wirkung auszusetzen sei. Das vom Gewerbeaufsichtsamt beanstandete (unrechtlich kriminalisierte) Ergänzungsfuttermittel Wum-o-Vet soll laut Hersteller dazu beitragen, ein natürliches wurmfeindliches Milieu im Darm zu schaffen. Der gestärkte Organismus des Tieres ist weniger anfällig für einen übermäßigen Wurmbefall und der Bedarf an chemischen Wurmkuren wird somit deutlich reduziert. cdVet Naturprodukte GmbH entwickelt und vertreibt seit 1999 natürliche Produkte zur Ernährung und Pflege von Tieren. Dabei liegt der Kern der cdVet Unternehmensphilosophie darin, die Gesundheit der Tiere durch optimale Ernährung so zu stärken, dass seltener (möglich gar nicht) der Anlass zur Gabe von chemischen Wurmkuren oder Antibiotika besteht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wartete das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg immer wieder mit einseitigen und teilweise abstrusen Begründungen auf, die das Inverkehrbringungsverbot untermauern sollte. So behauptete das Gewerbeaufsichtsamt, dass cdVet in Bezug auf Wurm-o-Vet eine „anmaßende Rechtsauffassung“ vertreten würde und argumentierte, dass„[…] nicht hingenommen werden könne, dass die cdVet Naturprodukte GmbH durch die Umgehung des Zulassungsverfahrens [b]bessergestellt werde als pharmazeutische Unternehmen[/b], die sich gesetzeskonform verhielten.“ [b]Bessergestellt als pharmazeutische Unternehmen?[/b] Bei dieser Aussage könnte man schnell zu der Annahme gelangen, dass sich hier der wahre Grund für den Antrag der Gewerbeaufsicht zeigt. Auch stellt sich die Frage, ob derartige Verbote wohl aus Rücksichtnahme gegenüber Herstellern von chemischen Wurmkuren erfolgen. Grundsätzlich sollte man doch annehmen, dass einer staatlichen Behörde - soweit diese nicht der Pharmalobby, sondern dem Wohl der Bevölkerung verpflichtet ist - eher daran gelegen sein müsste, den übermäßigen Einsatz von Arzneimitteln (wie chemischen Wurmkuren und Antibiotika) wirksam zu reglementieren. Die öffentlichen Diskussionen, bezüglich des übermäßigen Einsatzes von Medikamenten und der daraus resultierenden Resistenzbildung sollte doch ebenfalls mittlerweile bei der Oldenburger Behörde angekommen sein. Ebenso fraglich scheint, warum bei der Betrachtungsweise das Tierwohl und offenbar gänzlich außer Acht gelassen wird. Ist der Umsatz der Pharmaindustrie demnach wichtiger als die Gesundheit der Tiere? Glücklicherweise folgte das Verwaltungsgericht Osnabrück der Auffassung von cdVet und bestätigte die Rechtskonformität der Wurm-o-Vet-Produktlinie eindeutig als Futtermittel. Ein weiterer Aspekt zeigt unseres Erachtens, dass es der Behörde in Oldenburg womöglich an Dienstaufsicht und rechtsstaatlicher Kontrolle mangelt: Die Behörde hatte vor wenigen Jahren die Bundesbehörde bezüglich der Rechtmäßigkeit der Wurm-o-Vet Produkte befragt und angeregt, diese zu verbieten. Die Bundesbehörde hatte Wurm-o-Vet auch damals schon als Rechtskonform eingestuft und Maßnahmen gegen cdVet abgelehnt. Trotzdem hatte das staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg versucht, Wurm-o-Vet zu verbieten und cdVet als Unternehmen massiv zu schaden. Die Gewerbeaufsicht betitelte letztlich den identischen Vorgang als "anmaßende Rechtsauffassung". Es sollte offenbar in einem willkürlichen Akt durch die Gewerbeaufsicht eine Verfügung erwirkt werden, obwohl nachweislich massive Gründe der Behörde vorlagen, die grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit sprechen. Offensichtlich wurde seitens der Gewerbeaufsicht in Oldenburg darauf spekuliert (Nachweis liegt cdVet vor), dass cdVet nicht in Kenntnis der Beurteilung der Bundesbehörde (Ergebnis: cdVet ist Rechtskonform) kommt. Stattdessen wurde versucht, durch ein "Sofortvollzug-Verbot") Fakten zu schaffen und cdVet die Verteidigung fast unmöglich zu machen. cdVet hat sich mal wieder in einem aufwendigen Rechtsverfahren gegen die (u.E.) Willkür einer sehr mächtigen Behörde wehren müssen. Wir hoffen, dass der Rechtsstaat weiterhin funktioniert und derartige unrechtmäßige Manöver von Behörden die Grenzen aufzeigt. Wurm-o-Vet ist somit weiterhin innerhalb der EU voll verkehrsfähig und ist in allen Varianten weiterhin erhältlich.[/size][size=14][/size]